Das Landschaftsschutzgebiet am südlichen Rand des Naturparks umfasst Teile der Jeetzelniederung im Bereich der neuen Dumme und des Lüchower Landgrabens.
Dieses Gebiet wurde im Zuge von großflächigen Flurbereinigungsverfahren und Gewässerausbaumaßnahmen ab den 1970er Jahren stark entwässert und verändert. Daher sind dort schutzwürdige Feucht- und Nassgrünländereien, Sümpfe und Röhrichte nur noch kleinflächig vorhanden. Dennoch ist das Gebiet ein bedeutender Lebensraum für viele Vogelarten der EU-Vogelschutzrichtlinie. An und in den Gewässern finden sich zahlreiche Libellen-, Amphibien-, Fisch- und Säugetierarten. Zudem leistet das Gebiet durch seine Lage an der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt einen wertvollen Beitrag zum Biotopverbund des „Grünen Bandes“ und mehreren Naturschutzgebieten.
Das Landschaftsschutzgebiet umfasst vier Teilgebiete:
- Der Wustrower Wald, überwiegend geprägt durch oft jüngere Laubmischwälder, Niederungsäcker, Feuchtbrachen und den Lauf der neuen Dumme.
- Die Landgrabenniederung Lübbow im Überschwemmungsgebiet der Jeetzel und des Lüchower Landgrabens; im Westteil von Äckern und Grünland dominiert, weiter östlich durch Hecken und Feldgehölze teilweise gegliederte Feldflur und Feuchtgrünland.
- Die Landgrabenniederung Kriwitz, eine halboffene, überwiegend als Acker und Grünland genutzte Landschaft, die durch Hecken und Feldgehölze gegliedert wird.
- Der Verbindungsbereich Schmarsau zwischen zwei Naturschutzgebieten, der aus Gehölzen, Brachen, einzelnen Nassgrünländereien, Feuchtwäldern sowie einer offenen Acker-Grünland-Flur besteht.
Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des Flora-Fauna-Habitat-Gebietes „Landgraben- und Dummeniederung“ sowie des gleichnamigen EU-Vogelschutzgebietes.